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Sturmschaden am Dach - was Eigentümer sofort tun sollten

Ein Sturm ist durch - und Sie bemerken am nächsten Morgen fehlende Ziegel, eine beschädigte Dachrinne oder im schlimmsten Fall einen Wasserfleck an der Decke. Was jetzt? Die ersten Stunden nach einem Sturmschaden entscheiden oft darüber, wie hoch der Gesamtschaden wird - und ob die Versicherung problemlos zahlt.

Dieser Artikel zeigt, was Sie sofort tun sollten, wie Sie den Schaden richtig dokumentieren und wann eine Punkt-Reparatur ausreicht.

Sofortmaßnahmen - was zuerst?

Die Priorität nach einem Sturmschaden ist Schadensbegrenzung - nicht Reparatur. Zwei Grundregeln gelten immer:

Nicht selbst aufs Dach.
Ein sturmgeschädigtes Dach kann instabile Stellen haben, die von unten nicht sichtbar sind. Lose Ziegel, verrutschte Dachplatten oder beschädigte Unterkonstruktionen machen das Begehen gefährlich. Die Kombination aus nassen Flächen, unbekanntem Schadenzustand und fehlendem Sicherungssystem ist zu riskant - auch für geübte Heimwerker.

Notabdichtung organisieren.
Wenn Ziegel fehlen oder ein Loch sichtbar ist, muss die offene Stelle abgedeckt werden - bevor der nächste Regen fällt. Eine professionelle Notabdichtung mit Plane oder Bitumenbahn kostet wenig im Vergleich zum Wasserschaden, der folgt, wenn das Dach offen bleibt.

Was Sie selbst tun können:

  • Dach vom Boden oder aus sicherem Abstand fotografieren
  • Sofort prüfen, ob im Dachgeschoss Wasser eindringt
  • Heizung und Elektronik in betroffenen Räumen sichern
  • Versicherung informieren - viele Policen haben eine 24h-Notfallnummer

Wie melde ich einen Sturmschaden der Versicherung?

Sturmschäden am Dach werden über die Wohngebäudeversicherung abgewickelt. Folgende Schritte gelten für die meisten Policen:

  1. Schaden unverzüglich melden - idealerweise innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach dem Ereignis
  2. Schadensnummer notieren und alle Kommunikation schriftlich führen
  3. Gutachter- oder Besichtigungstermin der Versicherung abwarten - oder aktiv anfragen
  4. Keine weitreichenden Reparaturen vor der Besichtigung (Notabdichtungen sind in Ordnung)

Wichtig: Die meisten Wohngebäude-Policen verlangen, dass Schäden gemeldet werden, sobald sie bekannt sind - verspätete Meldungen können zu Kürzungen führen. Lesen Sie die genauen Fristen in Ihrem Vertrag nach.

Wie dokumentiere ich den Schaden richtig?

Die Dokumentation ist Ihre wichtigste Aufgabe in den ersten Stunden. Versicherungen prüfen, ob der Schaden eindeutig dem Sturmereignis zuzuordnen ist - eine lückenhafte Dokumentation kann die Regulierung erschweren.

Was zur Dokumentation gehört:

  • Fotos vom Schadensbild: Übersichtsaufnahmen und Nahaufnahmen mit Zeitstempel. Auch umgestürzte Bäume oder abgebrochene Äste in der Umgebung fotografieren - sie belegen den Sturm.
  • Wetterdaten sichern: Datum und Uhrzeit des Sturms notieren. Versicherungen nutzen DWD-Wetterdaten zur Verifikation - Windstärke 8 (Beaufort) ist oft die Mindestvoraussetzung für die Einstufung als versicherter Sturm.
  • Vorher-Zustand belegen: Haben Sie Fotos vom Dach aus den letzten Jahren? Das hilft zu zeigen, dass der Schaden nicht vorher bereits bestand.
  • Kostenvoranschläge aufbewahren: Alle Angebote und Rechnungen gehören zur Schadensdokumentation.

Punkt-Reparatur oder Komplettsanierung?

Die meisten Sturmschäden lassen sich als Punkt-Reparatur beheben: einzelne Ziegel ersetzen, Firste sichern, verrutschte Elemente neu verlegen. Das ist in der Regel die schnellere und günstigere Lösung.

Wann eine Komplettsanierung sinnvoller ist:

  • Das Dach ist bereits 30 bis 40 Jahre alt und die Eindeckung allgemein in schlechtem Zustand
  • Der Schaden ist so großlächig, dass passende Ersatzziegel nicht mehr beschaffbar sind (abgekündigte Serie, Sonderfarbton)
  • Die Unterkonstruktion ist ebenfalls beschädigt (Schalung, Konterlattung, Dampfsperre)
  • Die Versicherung empfiehlt nach Gutachten eine Totalerneuerung

Wir begutachten den Schaden per Seilzugang und geben Ihnen eine klare Einschätzung: Punkt-Reparatur oder Komplettsanierung - mit Begründung, die Sie auch gegenüber der Versicherung verwenden können.

Wie schnell muss die Reparatur erfolgen?

So schnell wie möglich - aber nicht auf eigene Faust und nicht vor der Versicherungsbesichtigung. Der richtige Ablauf:

  1. Notabdichtung sofort organisieren (verhindert Folgeschäden)
  2. Versicherung melden und Besichtigung vereinbaren
  3. Nach Freigabe durch die Versicherung: fachgerechte Reparatur

Jeder Tag ohne Abdichtung riskiert Folgeschäden, die die Versicherung möglicherweise nicht übernimmt. Wasser im Dachgeschoss, durchnässte Dämmung und Schimmel entstehen schnell - und sind teurer als die eigentliche Sturmreparatur.

Was kostet die Sturmschaden-Reparatur?

Einzelne fehlende oder gebrochene Ziegel lassen sich oft in einer halben bis einer Stunde beheben - per Seilzugang ohne Gerüst. Aufwändiger wird es bei beschädigter Unterkonstruktion, Firstabdeckung oder Dachdurchdringungen (Kamine, Lüftungen).

Für die Kostenerstattung durch die Versicherung benötigen Sie einen Kostenvoranschlag und nach der Reparatur eine Rechnung. Wir stellen beides aus und kommunizieren auf Wunsch direkt mit dem Versicherungsgutachter.

Schicken Sie uns Fotos vom Schaden. Wir schätzen den Umfang ein und nennen Ihnen einen Richtpreis für die Reparatur.

Fazit: Nach dem Sturm zählt jede Stunde

Sturmschäden am Dach verschlimmern sich mit jeder Stunde, in der das Dach offen bleibt. Die wichtigsten Schritte: Notabdichtung organisieren, Versicherung informieren, Schaden dokumentieren. Und: Nicht selbst aufs Dach.

Wir sind nach Sturmereignissen oft innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor Ort - per Seilzugang, ohne Gerüst, auch an schwer zugänglichen Stellen.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschaden am Dach?

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Sturmschäden am Dach - vorausgesetzt, es handelt sich um einen Sturm der Windstärke 8 oder stärker (Beaufort). Die Hausratversicherung zahlt für beschädigte Einrichtungsgegenstände, nicht für das Gebäude selbst. Prüfen Sie die genauen Bedingungen in Ihrem Vertrag.

Was gilt als Sturm für die Versicherung?

Die meisten Wohngebäude-Policen erkennen Windstärke 8 (Beaufort, ab ca. 62 km/h) als versicherten Sturm an. Die Versicherung prüft dies anhand von DWD-Wetterdaten. Wenn der Wind in Ihrer Region die Mindestgeschwindigkeit nicht erreicht hat, kann die Regulierung abgelehnt werden - dann ist eine alternative Begründung (z.B. örtliche Extremböe) zu prüfen.

Was tun, wenn der Sturmschaden erst Wochen später sichtbar wird?

Melden Sie den Schaden sofort, sobald er sichtbar wird - mit dem Datum des Sturmereignisses und Fotos. Bei nachträglicher Entdeckung (z.B. Wasserfleck nach dem ersten Regen nach dem Sturm) ist eine klare zeitliche Dokumentation wichtig. Die Versicherung kann DWD-Daten zur Verifikation heranziehen.

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