Hängetrauma
Zusammenfassung
Der Sturz ist aufgefangen, die Ausrüstung hat gehalten, der Kollege hängt im Seil und ist bei Bewusstsein. Aus Sicht der meisten Betriebe ist der Notfall damit vorbei. Aus medizinischer Sicht beginnt er genau jetzt. Wer im Auffanggurt hängt und sich nicht selbst befreien kann, ist in einer Lage, die sich von Minute zu Minute verschlechtern kann. Die entscheidende Frage ist nicht, wie gut die Absturzsicherung funktioniert hat. Sie lautet: Wer holt die Person in den nächsten Minuten heraus?
Was im Körper passiert
Der Kern ist einfach: Im Gurt hängt der Körper aufrecht, aber die Beine arbeiten nicht mehr. Und ohne arbeitende Beine kommt zu wenig Blut zum Herzen zurück.
Im Detail: Ein Auffanggurt hält den Körper weitgehend aufrecht, und gleichzeitig drücken die Beingurte auf Oberschenkel und Leisten. Beim Gehen schieben die Beinmuskeln das Blut nach oben, man spricht von der Muskelpumpe. Wer regungslos hängt, hat diese Pumpe nicht. Das Blut versackt in den Beinen, es fließt weniger zum Herzen zurück, und das Herz kann entsprechend weniger in den Kreislauf fördern.
Die Folgen setzen schleichend ein: Schwindel, Übelkeit, Blässe, Schweißausbruch, abfallender Blutdruck. Im weiteren Verlauf Bewusstlosigkeit, im schweren Fall Kreislaufstillstand. Die DGUV führt das als orthostatischen Schock. Verletzungen aus dem Sturz, Schmerzen, Blutverlust, Erschöpfung, Angst und Kälte verschlechtern die Lage zusätzlich.
Der genaue Ablauf ist in der Fachliteratur nicht abschließend geklärt. Wie stark das venöse Versacken, die Gurtkompression und weitere Faktoren jeweils beitragen, ist offen. Für die Praxis ändert das nichts: Regungsloses Hängen ist ein medizinischer Notfall.
Warum die 20-Minuten-Regel in die Irre führt
In Unterweisungen und auf Fachseiten kursiert die Zahl 20 Minuten, meist als Frist, innerhalb derer die Rettung erfolgen muss. Diese Angabe stammt aus einer älteren DGUV-Information. Die aktuelle DGUV Information 204-011 sagt etwas anderes, nämlich dass sich eine allgemein gültige Zeit bis zum Auftreten eines Hängetraumas nicht angeben lässt.
Der Blick in die Versuchsdaten erklärt, warum. Eine internationale Übersichtsarbeit zu Hängeversuchen fand Toleranzen zwischen 3,5 und 60 Minuten. Einzelne gesunde Freiwillige zeigten also schon nach dreieinhalb Minuten Probleme, andere hielten eine Stunde durch. Mit einer Spannweite vom Faktor 17 lässt sich nicht planen.
Das ist kein akademischer Streit. Wer mit 20 Minuten rechnet, rechnet mit einer Zahl, die nach oben und nach unten falsch sein kann. Eine vorbelastete, verletzte oder unterkühlte Person wird deutlich früher kritisch. Und die Zahl verleitet dazu, die Rettung als etwas zu behandeln, für das noch Zeit bleibt. Die DGUV Regel 112-199 formuliert es ohne Zahl: Das Rettungsverfahren ist umgehend einzuleiten, die hilflose Person schnellstmöglich aus der hängenden Position zu retten.
Verwirrend bleibt die Quellenlage trotzdem, und das sollte man wissen, wenn man Unterweisungsmaterial zusammenstellt. In Fachinformationen einzelner Berufsgenossenschaften stehen weiterhin konkrete Zahlen, etwa erste Anzeichen nach fünf bis zehn Minuten und ein kritischer Zustand ab zwanzig Minuten. Solche Werte sind als Orientierung gedacht, nicht als belastbare physiologische Schwelle.
Warum ein Rettungskonzept Pflicht ist
Vor dem Einsatz von PSA gegen Absturz muss ein Rettungskonzept vorliegen. Die DGUV nennt das ausdrücklich und verweist auf die Regel 112-199 'Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten'. Rechtlich hängt die Pflicht an der Arbeitgeberverantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Dort sind es die Grundpflichten nach Paragraf 3 und die Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 5, ergänzt durch die Betriebssicherheitsverordnung.
Interessant ist, was in einem solchen Konzept tatsächlich stehen muss. Es genügt nicht, den Notruf als Rettungsplan zu bezeichnen. Das Konzept muss zur konkreten Arbeitsstelle passen und eine schnelle Rettung bis zur Übergabe an den Rettungsdienst sicherstellen. Wer auf ein unbestimmtes Eintreffen externer Kräfte setzt, hat kein Konzept, sondern eine Hoffnung. Bei einem Silo, einem Schornstein oder einem Dachbereich hinter einer Attika kommt die Feuerwehr nicht ohne Weiteres an die hängende Person heran.
In der Praxis heißt das: Die Leute, die oben arbeiten, müssen sich gegenseitig herausholen können. Mit Gerät, das vor Ort ist, und mit einem Ablauf, der geübt wurde. Wir legen das in der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Einsatzort fest, weil ein Rettungskonzept nur so gut ist wie seine Passung auf die Zugangssituation.
Was in den ersten Minuten passieren muss
- Alarmieren. Notruf absetzen und dabei ausdrücklich 'Sturz in den Auffanggurt' oder 'Hängetrauma' nennen, damit notärztliche Hilfe kommt. Parallel die im Rettungskonzept vorgesehenen Personen mit dem Rettungsgerät einsetzen.
- Eigenschutz einhalten. Keine ungesicherten Bergungsversuche. Ein zweiter Verunfallter macht die Lage nicht besser.
- Die hängende Person zum Bewegen auffordern, solange sie dazu in der Lage ist. Die DGUV Regel 112-199 empfiehlt, die Beine zu bewegen und sich gegen einen Widerstand abzustützen, etwa mit einer Trittschlinge. Das verschafft Zeit und ersetzt die Rettung nicht.
- Retten, so schnell es sicher möglich ist, und zwar heraus aus der freihängenden Lage.
- Nach der Rettung Bewusstsein, Atmung und Kreislauf prüfen und weiter überwachen. Fehlt die normale Atmung, beginnt die Wiederbelebung.
Die Lagerung danach: alte Regel, neue Empfehlung
Hier sind viele Unterweisungen veraltet. Jahrelang galt die Warnung, eine gerettete Person dürfe keinesfalls flach gelagert werden, weil der rasche Blutrückfluss zum Herzen einen sogenannten Bergungstod auslöse. Daraus wurde die Empfehlung einer Hock- oder Kauerstellung abgeleitet.
Diese pauschale Regel ist in der aktuellen DGUV Information 204-011 nicht mehr enthalten. Dort richtet sich die initiale Lagerung nach dem Wunsch der betroffenen Person, und häufig ist eine Flachlagerung sinnvoll. Die oben genannte internationale Übersichtsarbeit fand für die halbsitzende Lagerung keine Evidenz für Wirksamkeit oder Sicherheit und empfahl die üblichen Erste-Hilfe-Grundsätze.
Ein Punkt bleibt dabei unbefriedigend: Ältere DGUV-Veröffentlichungen sind weiter im Umlauf und enthalten die alte Empfehlung. Die DGUV Information 203-060 nennt für ansprechbare Gerettete nach wie vor Kauerstellung beziehungsweise Oberkörperhochlagerung mit allmählicher Überführung in die flache Lage. Wer nach dem Thema sucht, findet beide Stände, ohne dass die Datierung sofort ins Auge fällt. Dass die alte pauschale Lagerungsregel revidiert ist, heißt im Übrigen nicht, dass jede physiologische Frage abschließend geklärt wäre.
Praktisch wichtiger als die Lagerungsfrage ist, sie nicht zum Zeitfresser zu machen. Erste-Hilfe- und Wiederbelebungsmaßnahmen haben Vorrang. Bei Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder starker Blutung gelten die dafür vorgesehenen Maßnahmen, und keine Lagerungsdiskussion darf sie verzögern. Auch wenn sich die Person sichtbar erholt, bleibt der Vorfall ein medizinischer Notfall und gehört ärztlich beurteilt.
Was sich vorher schon reduzieren lässt
Ein Hängetrauma lässt sich nicht durch bessere Ausrüstung ausschließen, aber das Risiko lässt sich senken. Die DGUV Regel 112-199 nennt dafür drei Ansatzpunkte: einen passenden, exakt eingestellten Auffanggurt, eine Hängeprobe, bei der die Person den Gurt im Hängen testet, bevor es ernst wird, und eine Trittschlinge zur Entlastung der Beine. Keine dieser Maßnahmen verhindert ein Hängetrauma zuverlässig. Sie verschaffen Zeit, und Zeit ist hier die entscheidende Größe.
Deshalb gehören drei Dinge zusammen: eine Absturzsicherung, die zum Arbeitsplatz passt, ein Rettungskonzept, das für diese Stelle durchdacht und geübt ist, und Leute, die das Gerät im Ernstfall bedienen können. Wo sich der Absturz durch ein Rückhaltesystem von vornherein ausschließen lässt, ist das die bessere Lösung, weil dann niemand ins Hängen kommt. Erst wenn das nicht geht, kommen Auffangsysteme zum Einsatz, und dann mit Rettungsplan.
Häufig gestellte Fragen zu
Hängetrauma
Dafür gibt es keine verlässliche Zeitangabe. Die aktuelle DGUV Information 204-011 sagt ausdrücklich, dass sich eine allgemein gültige Zeit nicht nennen lässt. In Hängeversuchen lagen die Toleranzen zwischen 3,5 und 60 Minuten. Die verbreitete 20-Minuten-Angabe ist deshalb keine sichere Grenze und als Planungsgrundlage untauglich.
Ja. Vor dem Einsatz von PSA gegen Absturz muss ein Rettungskonzept vorliegen. Die DGUV verweist dazu auf die Regel 112-199. Rechtlich folgt die Pflicht aus der Arbeitgeberverantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz, insbesondere aus den Grundpflichten nach Paragraf 3 und der Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 5.
Nach der aktuellen DGUV Information 204-011 richtet sich die Lagerung nach dem Wunsch der betroffenen Person, und häufig ist eine Flachlagerung sinnvoll. Die ältere pauschale Warnung vor dem Flachlegen gilt so nicht mehr. Erste-Hilfe- und Wiederbelebungsmaßnahmen haben immer Vorrang und dürfen nicht verzögert werden.
Nein. Das Konzept muss zur konkreten Arbeitsstelle passen und eine schnelle Rettung bis zur Übergabe an den Rettungsdienst ermöglichen. An einem Silo, einem Schornstein oder hinter einer Attika kommen externe Kräfte oft nicht direkt an die hängende Person heran. Die Erstrettung muss deshalb vor Ort möglich sein.
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