Gefährdungsbeurteilung & Rettungskonzept
Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung für Höhenarbeit und verbindliches Rettungskonzept - BetrSichV-konform, inklusive Mitarbeiter-Schulung.
BetrSichV-konforme Dokumentation
Inklusive Rettungskonzept
Schulung der Mitarbeiter
Nachweis für BG und Versicherung

Gefährdungsbeurteilung für Höhenarbeit - Pflicht, richtig gemacht
Wer Höhenarbeit in seinem Betrieb zulässt - ob eigene Mitarbeiter oder Fremdfirmen - ist nach BetrSichV gesetzlich verpflichtet: Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung muss vorliegen. Ein verbindliches Rettungskonzept ebenso. Ohne diese Unterlagen haftet der Verantwortliche persönlich bei einem Unfall.
Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung für Höhenarbeit an Ihrem Objekt, erarbeiten das Rettungskonzept und schulen Ihre Mitarbeiter. Sie erhalten vollständige Dokumentation - für BG, Versicherung und interne Nachweispflicht.
Was wir erarbeiten und liefern
- Gefährdungsbeurteilung Höhenarbeit: objektspezifische Beurteilung nach BetrSichV - Absturzrisiken, verwendete Systeme, Schutzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten
- Rettungskonzept: verbindlicher Plan für den Absturzfall - Alarmierungskette, Rettungsmittel, Rettungsablauf, Verantwortliche
- Unterweisungs-Dokumentation: Nachweis der Mitarbeiter-Schulung für BG und Versicherung
- Mitarbeiter-Schulung: Einweisung in Schutzmaßnahmen und Rettungsablauf vor Ort
- Aktualisierung: Anpassung der Unterlagen bei Änderungen am Objekt, System oder Nutzung
Warum eine Vorlage nicht reicht
Die Gefährdungsbeurteilung muss objektspezifisch sein. Sie muss die konkreten Absturzrisiken an Ihrem Gebäude, die eingesetzten PSA-Systeme und die Rettungsmöglichkeiten vor Ort beschreiben. Eine generische Vorlage wird bei einer Prüfung durch die BG nicht anerkannt. Wir kennen die Anforderungen der BetrSichV und der DGUV Regel 112-198/199 und erstellen die Unterlagen so, dass sie im Prüffall standhalten.
Für wen das relevant ist
- Betreiber von Gebäuden mit Dach-Wartungswegen oder Absturzsicherungsanlagen
- Arbeitgeber, die eigene Mitarbeiter Höhenarbeit ausführen lassen
- Unternehmen, die Fremdfirmen auf das Dach oder in die Höhe schicken
- Facility Manager, die Nachweispflichten gegenüber BG und Versicherung erfüllen müssen
Aufwand und Kosten
Der Aufwand hängt von der Anzahl der Arbeitsbereiche, der Komplexität der Absturzsicherung und dem Umfang der Schulung ab. Beschreiben Sie uns kurz das Objekt und die betroffenen Bereiche - wir schätzen den Aufwand ein und machen Ihnen ein Angebot.
In 3 Schritten zum Angebot
Sagen Sie uns, was zu machen ist. Wir melden uns innerhalb eines Werktages und klären die Details. Anschließend bekommen Sie ein schriftliches Angebot - kostenlos und unverbindlich.
Anliegen schildern
Sie beschreiben uns Ihr Vorhaben - per Telefon, E-Mail oder Formular. Fotos vom Objekt helfen uns bei der ersten Einschätzung.
Details klären
Wir melden uns innerhalb eines Werktages. Bei kleineren Aufträgen klären wir alles am Telefon, bei größeren Projekten kommen wir zur Begehung vorbei.
Angebot erhalten
Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, Preis und Zeitrahmen. Ohne versteckte Kosten.
Häufig gestellte Fragen zu
Gefährdungsbeurteilung & Rettungskonzept
Immer, wenn in einem Betrieb Höhenarbeit stattfindet - ob regelmäßig oder gelegentlich. Die BetrSichV verlangt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung für jede Art von Arbeit, bei der Absturzgefahr besteht. Das gilt auch, wenn Fremdfirmen beauftragt werden - der Betreiber bleibt in der Koordinationspflicht.
Der Verantwortliche - in der Regel der Arbeitgeber oder Betreiber - haftet persönlich. Bei einem Arbeitsunfall kann die BG Bußgeld verhängen, die Versicherung die Leistung kürzen und im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch wenn die verletzte Person von einer Fremdfirma kommt.
Bei jeder wesentlichen Änderung - neues System, geänderter Nutzungsbereich, neue Mitarbeiter, geänderte Arbeitsabläufe. Auch nach einem Unfall oder Beinahunfall. Zusätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung mindestens alle zwei Jahre. Wir aktualisieren auf Anfrage.
Ja. Der Betreiber hat eine Koordinationspflicht gegenüber beauftragten Fremdfirmen - er muss sicherstellen, dass die Absturzsicherung vorhanden und geprüft ist und dass das Rettungskonzept der Fremdfirma bekannt ist. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch Fremdfirmen-Einsätze abdecken.
Ein Rettungskonzept beschreibt, wie eine abgestürzte oder in Not geratene Person in der Höhe gerettet wird - Alarmierungskette, verantwortliche Personen, verfügbare Rettungsmittel und Rettungsablauf. Die DGUV Regel 112-198/199 verlangt, dass vor Beginn von Höhenarbeit ein Rettungskonzept vorliegt und bekannt ist. Ohne Rettungskonzept darf nicht gearbeitet werden.
Der Aufwand hängt von der Anzahl der Arbeitsbereiche und der Komplexität der Absturzsicherung ab. Beschreiben Sie uns kurz das Objekt - wir schätzen den Aufwand ein und machen Ihnen ein konkretes Angebot. Telefon: +49 179 7049047
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Gefährdungsbeurteilungen und Rettungskonzepte für Höhenarbeit erstellen wir für Hausverwaltungen, Industrieunternehmen und Betreiber im Münchner Raum. Als FISAT Level III zertifiziertes Team kennen wir die Anforderungen der DGUV Regel 112-198/199 und der BetrSichV aus der täglichen Praxis - nicht aus dem Lehrbuch.
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