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Sekuranten prüfen - wer muss, wie oft und was passiert wenn nicht?

Auf den meisten Gewerbe- und Industriegebäuden sind Sekuranten installiert - Anschlagpunkte, an denen sich Personen bei Arbeiten in der Höhe sichern. Auf dem Dach, an der Fassade, in der Produktionshalle. Was viele Betreiber nicht wissen oder verdrängen: Diese Anschlagpunkte müssen regelmäßig geprüft werden. Und die Verantwortung dafür liegt nicht beim Hersteller und nicht beim Nutzer. Sie liegt beim Betreiber.

Dieser Beitrag erklärt, welche Prüfpflichten gelten, wer prüfen darf, wie eine Prüfung abläuft - und was passiert, wenn Sie die Prüfung versäumen.

Wer muss Sekuranten prüfen lassen?

Der Betreiber des Gebäudes ist verantwortlich - nicht der Hersteller der Sekuranten und nicht die Firma, die auf dem Dach arbeitet. Das regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in §3: Der Arbeitgeber muss die Sicherheit von Arbeitsmitteln gewährleisten, und dazu gehören auch fest installierte Anschlagpunkte.

In der Praxis bedeutet das:

  • Gebäudeeigentümer oder Betreiber sind prüfpflichtig - auch wenn sie selbst nie auf das Dach steigen
  • Hausverwaltungen tragen die Pflicht für verwaltete Objekte
  • Facility Manager sind oft die operativ Verantwortlichen
  • Wenn eine Fremdfirma auf Ihrem Dach arbeitet und ein Sekurant versagt, haftet der Betreiber mit - nicht nur die Fremdfirma

Die Prüfpflicht gilt für alle fest installierten Anschlageinrichtungen: Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme und Schienensysteme.

Wie oft müssen Sekuranten geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person - so schreibt es der DGUV Grundsatz 312-906 vor. Das ist die wiederkehrende Sachkundigenprüfung. Zusätzlich gibt es kürzere Prüfintervalle je nach Nutzung.

PrüfartHäufigkeitWer prüftSichtprüfungVor jedem GebrauchDer Nutzer selbstSachkundigenprüfungMindestens jährlichBefähigte PersonSonderprüfungNach Reparatur, Sturz oder außergewöhnlicher BelastungBefähigte Person

Die jährliche Prüfung ist das Minimum. Hersteller können kürzere Intervalle vorschreiben - die Herstellervorgabe geht vor. Prüfen Sie das Typenschild oder die Montage-Dokumentation Ihrer Sekuranten.

Wichtig: Die Sichtprüfung vor jedem Gebrauch liegt in der Verantwortung des Nutzers - also der Person, die sich am Sekuranten sichert. Aber die Organisation und Dokumentation der jährlichen Prüfung ist Betreibersache.

Was wird bei einer Sekuranten-Prüfung geprüft?

Die Prüfung nach DGUV 312-906 umfasst eine Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung und eine Dokumentationsprüfung. Der Prüfer untersucht jeden einzelnen Anschlagpunkt auf:

  • Korrosion: Rost an Befestigungselementen, Grundplatte oder Anschlagöse
  • Verschleiß: Materialabrieb, Risse, Verformungen
  • Befestigung: Sitzt der Sekurant fest? Sind Schrauben/Dübel intakt? Gibt es Bewegungsspiel?
  • Funktion: Bei beweglichen Teilen (Seilsicherungssysteme, Laufkatzen) - läuft alles wie vorgesehen?
  • Umgebung: Hat sich die Dachkonstruktion verändert? Ist die Unterkonstruktion noch tragfähig?
  • Kennzeichnung: Ist das Typenschild lesbar? Stimmt die Zuordnung zur Dokumentation?

Bei Mängeln wird der Anschlagpunkt gesperrt und darf nicht mehr verwendet werden, bis die Mängel behoben und nachgeprüft sind. Das Ergebnis wird im Prüfprotokoll dokumentiert - mit Angabe zu jedem einzelnen Punkt, dem Gesamtergebnis und ggf. einer Frist für die Mängelbeseitigung.

Wer darf Sekuranten prüfen?

Nicht jeder Dachdecker, Schornsteinfeger oder Hausmeister darf eine Sachkundigenprüfung durchführen. Der DGUV Grundsatz 312-906 und die BetrSichV verlangen eine befähigte Person mit nachgewiesener Qualifikation.

Das bedeutet konkret:

  • Fachliche Ausbildung im relevanten Bereich (z.B. Metalltechnik, Seilzugangstechnik)
  • Sachkundeschulung speziell für die Prüfung von Anschlageinrichtungen
  • Berufserfahrung mit den zu prüfenden Systemen
  • Regelmäßige Weiterbildung - die Sachkunde muss aktuell gehalten werden

Typische befähigte Personen sind: Seilzugangstechniker mit Zusatzqualifikation, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Prüfberechtigung, oder speziell geschulte Techniker der Hersteller.

Der Prüfer muss die geprüften Systeme kennen. Ein Sachkundiger für Einzelanschlagpunkte nach DIN EN 795 Typ A ist nicht automatisch qualifiziert für Seilsicherungssysteme nach Typ C. Fragen Sie nach der konkreten Qualifikation für Ihre Systeme.

Was passiert, wenn Sie nicht prüfen lassen?

Verstöße gegen die Prüfpflicht sind Ordnungswidrigkeiten nach der BetrSichV und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Das ist der formale Rahmen. In der Praxis sind die Konsequenzen oft schwerwiegender:

Haftung bei einem Arbeitsunfall:
Wenn eine Person abstürzt und die Absturzsicherung nicht geprüft war, haftet der Betreiber persönlich - zivilrechtlich und unter Umständen strafrechtlich. Das gilt auch dann, wenn der Sekurant rein technisch in Ordnung war. Ohne Prüfnachweis fehlt der Beleg.

Versicherung prüft die Dokumentation:
Die Betriebshaftpflicht und die Berufsgenossenschaft prüfen im Schadensfall, ob die Absturzsicherung ordnungsgemäß geprüft war. Fehlt das Prüfprotokoll, kann das die Regulierung erschweren oder zu Regressforderungen führen. Im Einzelfall kann die Versicherung die Leistung auch ganz ablehnen.

Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft:
Bei Begehungen oder nach Unfällen fordert die BG die Prüfdokumentation an. Wer keine vorlegen kann, bekommt Auflagen - und im Wiederholungsfall ein Bußgeld.

Die Konsequenzen treffen nicht „das Unternehmen“ abstrakt, sondern die verantwortliche Person: den Geschäftsführer, den Technischen Leiter oder den Facility Manager, der die Prüfung hätte organisieren müssen.

Welche Typen von Sekuranten gibt es?

Die DIN EN 795 unterscheidet mehrere Typen von Anschlageinrichtungen. Jeder Typ hat eigene Anforderungen an Montage, Nutzung und Prüfung:

  • Typ A - Einzelanschlagpunkte: Fest auf dem Dach oder an der Wand montiert. Der häufigste Typ auf Flachdächern. Beispiel: Edelstahl-Sekurant auf Grundplatte.
  • Typ B - Transportable Anschlageinrichtungen: Nicht fest montiert, z.B. Gewichtsanker oder Klemmvorrichtungen. Werden vor jedem Einsatz positioniert.
  • Typ C - Horizontale Seilsicherungssysteme: Stahlseile zwischen zwei oder mehr Punkten gespannt. Ermöglichen Bewegungsfreiheit entlang der Seilführung.
  • Typ D - Horizontale Schienensysteme: Metallschienen, an denen ein Gleiter läuft. Bieten ähnliche Bewegungsfreiheit wie Typ C, sind aber robuster.

Hinweis: Frühere Fassungen der DIN EN 795 enthielten einen Typ E (Einzelanschlagpunkte mit Gewichtsbelastung). Dieser Typ wurde aus der DIN EN 795 herausgenommen und wird jetzt in der CEN/TS 16415 behandelt. In der Praxis begegnen Ihnen diese Systeme weiterhin - sie stehen frei auf dem Dach, gehalten durch Eigengewicht, ohne Durchdringung der Dachhaut.

Für die Prüfung relevant: Die befähigte Person muss mit dem jeweiligen Typ Erfahrung haben. Besonders Seilsicherungssysteme (Typ C) und Schienensysteme (Typ D) erfordern spezifische Prüfkompetenz.

Sekuranten prüfen lassen - Ablauf und Dokumentation

Eine Sachkundigenprüfung läuft in der Regel so ab:

1. Vorbereitung
Sie stellen dem Prüfer die vorhandene Dokumentation zur Verfügung: Montageprotokoll, letzte Prüfberichte, Herstellerunterlagen. Ohne diese Unterlagen kann der Prüfer die Anlage nicht vollständig bewerten.

2. Vor-Ort-Prüfung
Der Sachkundige prüft jeden einzelnen Anschlagpunkt nach den Kriterien des DGUV 312-906. Bei Gebäuden mit vielen Punkten auf dem Dach kann das mehrere Stunden dauern.

3. Prüfprotokoll
Sie erhalten ein vollständiges Protokoll mit: Identifikation jedes Anschlagpunkts, Prüfergebnis (bestanden/nicht bestanden), festgestellte Mängel, empfohlene Maßnahmen und Frist für die nächste Prüfung. Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber BG und Versicherung.

4. Mängelbeseitigung
Bei Mängeln werden die betroffenen Punkte gesperrt. Nach der Reparatur erfolgt eine Nachprüfung.

Wir bei TeClimb führen die Sachkundigenprüfung nach DGUV 312-906 per Seilzugang durch. Das heißt: Wir erreichen auch Anschlagpunkte an Fassaden, in Lichthöfen oder an schwer zugänglichen Dachbereichen - ohne Gerüst, ohne Steiger.

Unsere Prüfer kennen die Systeme der gängigen Hersteller - Innotech, ABS, Söll und weitere. Nach der Prüfung erhalten Sie das vollständige Protokoll. Und wenn Sie möchten, erinnern wir Sie rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung.

Für Hausverwaltungen und Facility Manager mit mehreren Objekten bieten wir Rahmenverträge an - feste Konditionen, planbare Termine, ein Ansprechpartner für alle Standorte. Sprechen Sie uns an.

Falls an Ihren Anschlagpunkten noch kein Rettungskonzept vorliegt - das gehört zur vollständigen Absturzsicherung dazu. Wir beraten Sie auch dazu.

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Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an. Wir nennen Ihnen einen Termin und den Umfang - je nach Anzahl und Typ Ihrer Anschlagpunkte.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine befähigte Person für die Sekuranten-Prüfung?

Eine befähigte Person hat eine fachliche Ausbildung, eine Sachkundeschulung für Anschlageinrichtungen und Berufserfahrung mit den zu prüfenden Systemen. Die Qualifikation muss durch regelmäßige Weiterbildung aktuell gehalten werden. Nicht jeder Dachdecker oder Hausmeister erfüllt diese Anforderungen.

Was passiert, wenn ein Sekurant bei der Prüfung durchfällt?

Der Anschlagpunkt wird sofort gesperrt und darf nicht mehr benutzt werden. Im Prüfprotokoll werden die Mängel dokumentiert und eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Nach der Reparatur erfolgt eine Nachprüfung durch die befähigte Person.

Wer haftet, wenn eine Fremdfirma auf meinem Dach abstürzt?

Der Betreiber des Gebäudes haftet mit - auch wenn die Fremdfirma eigene Sicherungsausrüstung mitbringt. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber, sichere und geprüfte Anschlagpunkte bereitzustellen.

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