Bandfalldämpfer
Zusammenfassung
Ein Monteur steht auf einem Flachdach, vier Meter über dem Hof, eingehängt mit einem Verbindungsmittel samt Bandfalldämpfer. Die Ausrüstung ist neu, geprüft und normkonform. Trotzdem würde sie ihn bei einem Sturz über die Kante nicht retten, weil vier Meter nicht ausreichen, damit der Dämpfer seine Arbeit tun kann. Das ist der Punkt, den die meisten Beschreibungen des Bandfalldämpfers auslassen.
Was der Bandfalldämpfer überhaupt leistet
Ohne Dämpfer wäre ein aufgefangener Sturz ein harter Ruck. Die Kraft, die dabei auf Körper, Gurt und Anschlagpunkt wirkt, nennt man Fangstoß. Der Bandfalldämpfer ist ein eingenähtes Gurtband, dessen Nähte beim Sturz kontrolliert aufreißen. Dieses Aufreißen verbraucht Energie und streckt den Bremsvorgang zeitlich, wodurch die Spitzenkraft sinkt.
EN 355 setzt dafür eine Obergrenze: Im vorgeschriebenen Fallversuch, geprüft mit einer starren Stahlmasse oder einem Prüftorso von 100 kg, darf die gemessene Höchstkraft 6 kN nicht überschreiten. Diese Zahl wird oft falsch verstanden. 6 kN ist ein normativer Prüfgrenzwert für das System, keine medizinische Belastungsgrenze des Menschen. Dass ein System die Prüfung besteht, heißt nicht, dass ein Sturz mit 6 kN für jede Person folgenlos bleibt.
Drei Zahlen, die ständig verwechselt werden
Wer sich in das Thema einliest, stößt auf die Zahl 1,75 m, meist mit der Erläuterung, so weit reiße ein Bandfalldämpfer auf. Das ist nicht korrekt, und die Verwechslung hat Folgen für die Freiraumberechnung.
In EN 355 steht die Bedingung H < 2 · L_t + 1,75 m. Dabei ist H die Auffangstrecke im Prüfzusammenhang und L_t die Gesamtlänge des Falldämpfers einschließlich Verbindungsmittel. Die 1,75 m sind der additive Term dieser Formel, nicht der zulässige Aufreißweg. Es sind drei verschiedene Größen, die hier durcheinandergehen:
- Aufreißweg ist die Strecke, um die sich der Dämpfer beim Auslösen verlängert. Die DGUV nennt als Beispiel einen 0,5 m langen Falldämpfer, der auf etwa 1,75 m Gesamtlänge aufreißen kann. Daher stammt die Zahl, und daher stammt das Missverständnis.
- Auffangstrecke ist der gesamte Weg, den der Körper vom Beginn des Sturzes bis zum Stillstand zurücklegt.
- Erforderlicher Freiraum ist der lichte Raum, der unter der Trittkante tatsächlich frei bleiben muss, damit nichts im Weg ist, wenn das System bremst.
Wer den Aufreißweg für den Freiraum einsetzt, rechnet deutlich zu knapp.
Wie viel Platz unter den Füßen bleiben muss
Ein Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer darf einschließlich Dämpfer und Verbindungselementen nicht länger als 2 m sein. Das stellt die DGUV ausdrücklich klar, gemessen von der Auffangöse bis zum Anschlagpunkt. Aus dieser Länge allein ergibt sich der Freiraum aber nicht.
In Herstellerunterlagen findet sich üblicherweise eine Überschlagsrechnung aus vier Posten: 2,0 m Verbindungsmittel, 1,75 m Auslängung des Dämpfers, 1,5 m für den Abstand von der Auffangöse bis zu den Füßen und 1,0 m Sicherheitsabstand. In Summe rund 6,25 m. Der Sicherheitsabstand von einem Meter deckt laut DGUV unter anderem die Verschiebung der Auffangöse am Gurt und die Dehnung des Gurtmaterials ab.
Diese 6,25 m sind eine Beispielrechnung, keine Vorgabe aus EN 355. Es gibt keine pauschale Normfreiraumhöhe. Maßgeblich sind die vom Hersteller angegebene Auffangstrecke des konkreten Systems, die Einbausituation und die Gebrauchsanleitung. Zwei Faktoren verschieben das Ergebnis zudem erheblich:
- Lage des Anschlagpunkts. Liegt er unterhalb der Auffangöse, wächst die Fallstrecke, weil der freie Fall länger wird, bevor das System greift. Hoch anschlagen ist keine Stilfrage, sondern Rechengröße.
- Seitlicher Versatz. Hängt der Anschlagpunkt nicht über dem Arbeitsplatz, pendelt der Stürzende zur Seite und kann an Bauteile anprallen. Die DGUV warnt davor ausdrücklich. Senkrecht gemessener Freiraum sagt dann wenig aus.
Warum er unterhalb einer bestimmten Resthöhe nicht wirkt
Die Mechanik ist unerbittlich. Der Dämpfer braucht eine Strecke, um zu bremsen. Ist der Boden näher als diese Strecke plus Körperlänge plus Reserve, dann bremst das System korrekt, nur eben zu spät. Der Stürzende erreicht den Boden, während die Nähte noch aufreißen.
Praktisch heißt das: An typischen Arbeitsplätzen in vier oder fünf Metern Höhe, also an vielen Flachdächern, Vordächern, Bühnen und Zwischenebenen, ist ein Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer das falsche Mittel. Nicht weil es schlecht wäre, sondern weil die Geometrie nicht passt. Das ist der Grund, warum wir bei der DGUV-Prüfung der PSA nicht nur den Zustand der Ausrüstung bewerten, sondern fragen, wo sie eingesetzt wird.
Was dann die Alternative ist
Die naheliegende Antwort lautet Höhensicherungsgerät nach EN 360, weil es den Sturz mit kurzem Auslöseweg stoppt. Das ist richtig, aber zu pauschal, um es so stehen zu lassen.
Ein Höhensicherungsgerät ist nicht automatisch für jede Situation geeignet. Bei horizontaler Nutzung oder einem möglichen Sturz über eine Kante muss genau dieses Gerät dafür geprüft und zugelassen sein. Die DGUV weist darauf hin, dass die Kantenbeanspruchung von der gewöhnlichen EN-360-Prüfung nicht abgedeckt ist und dabei höhere Auffangstrecken und Kräfte auftreten können. Eine Kantenprüfung ist eine gerätespezifische Zulassung, keine Eigenschaft aller Höhensicherungsgeräte. Bremswege unterscheiden sich stark, einzelne Geräte werden mit höchstens 0,75 m angegeben.
Die bessere Antwort steht oft eine Stufe davor. Wo sich der Arbeitsbereich so begrenzen lässt, dass die Absturzkante gar nicht erreichbar ist, ist ein Rückhaltesystem dem Auffangen vorzuziehen. Dann muss nichts bremsen, weil nichts fällt. Erst wenn Rückhalten am Arbeitsablauf scheitert, geht es um die Frage, welches Auffangsystem in die vorhandene Höhe passt.
Fehler, die wir in der Praxis sehen
- Zwei Verbindungsmittel kombiniert. Hintereinander gehängt vergrößert das die wirksame Länge und damit die Fallstrecke. Von einer parallelen Verwendung zweier Bandfalldämpfer wird in der Fachliteratur ausdrücklich abgeraten, weil die Dämpferfunktion beeinträchtigt werden kann.
- Als Halteseil benutzt. Ein Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer ist Teil eines Auffangsystems. Zum Positionieren oder Halten ist es nur mit entsprechender Freigabe gedacht.
- Nach dem Sturz weiterverwendet. Ein ausgelöster Bandfalldämpfer gehört außer Betrieb, auch wenn äußerlich nichts zu sehen ist. Ein ausgelöster Sturzindikator ist kein Schaden, den man wegdiskutiert.
- Freiraum nach Gefühl geschätzt. Der häufigste Fehler. Die Auslängung des Dämpfers und die Lage des Anschlagpunkts fallen dabei unter den Tisch.
Welches System an einer Stelle passt, entscheidet sich an der Geometrie des Arbeitsplatzes, nicht am Katalog. Wir sehen uns das vor Ort an und legen es in der Absturzsicherung für diesen Arbeitsplatz fest.
Häufig gestellte Fragen zu
Bandfalldämpfer
Eine übliche Herstellerrechnung kommt auf rund 6,25 m: 2,0 m Verbindungsmittel, 1,75 m Auslängung, 1,5 m von der Auffangöse bis zu den Füßen, 1,0 m Sicherheitsabstand. Das ist eine Beispielrechnung, keine Normvorgabe. Maßgeblich sind die Gebrauchsanleitung des Systems und die Lage des Anschlagpunkts.
Die 1,75 m sind der additive Term der Normbedingung H < 2 · L_t + 1,75 m, nicht der zulässige Aufreißweg. Die DGUV nennt als Beispiel einen 0,5 m langen Dämpfer, der auf etwa 1,75 m Gesamtlänge aufreißen kann. Aufreißweg, Auffangstrecke und Freiraumbedarf sind drei verschiedene Größen.
Dort ist ein Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer meist das falsche Mittel, weil die Bremsstrecke nicht in die vorhandene Höhe passt. Ein Höhensicherungsgerät kann helfen, muss aber für die konkrete Situation und besonders für Kantenbeanspruchung zugelassen sein. Vorzuziehen ist ein Rückhaltesystem, wenn der Arbeitsablauf es zulässt.
Nein. Ein ausgelöster Bandfalldämpfer ist außer Betrieb zu nehmen, auch wenn äußerlich kein Schaden erkennbar ist. Die Nähte haben ihre Energie aufgenommen und stehen für einen zweiten Sturz nicht mehr zur Verfügung. Das System ist zu ersetzen oder durch eine sachkundige Person zu beurteilen.
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