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DGUV-Prüfung PSA gegen Absturz

Jährliche Sachkundigen-Prüfung Ihrer PSAgA - gesetzliche Pflicht, vollständig dokumentiert.

Sachkundige nach DGUV Regel 112-198/199

Vor Ort oder Anlieferung möglich

Prüfprotokoll für BG und Versicherung

Erinnerungs-Service für Folge-Termine

DGUV-Prüfung PSA gegen Absturz

PSA-Prüfung - Pflicht, kein Kann

Die DGUV Regel 112-198/199 schreibt vor: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich durch eine Sachkundige Person geprüft werden. Fehlt der Nachweis und es passiert ein Unfall, haftet der Betreiber - persönlich. Die Versicherung kann die Leistung kürzen oder vollständig verweigern.

Wir sind Sachkundige nach DGUV Regel 112-198/199. Wir prüfen Ihre PSAgA vor Ort oder nach Anlieferung - mit vollständigem Prüfprotokoll für BG und Versicherung.

Was wir prüfen

  • Auffanggurte: Sichtprüfung auf Verschleiß, Risse, Verformung und Beschädigung der Verbindungselemente
  • Verbindungsmittel: Karabiner, Bandschlingen, Seile - Funktion, Zustand, Kennzeichnung
  • Bandfalldämpfer: Auslösung, Verpackung, Haltbarkeit
  • Helme: Alterscheck, Schlagspuren, Befestigungssystem
  • Steigschutzläufer: Laufverhalten, Verriegelung, Verschleiß

Prüfung vor Ort oder im Haus

Wir kommen zu Ihnen ins Werk oder den Betrieb und prüfen Ihre gesamte PSAgA in einem Durchgang. Alternativ senden Sie uns die Ausrüstung zu. Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll mit Fotos, Mängelliste und konkreten Empfehlungen, was sofort ausgetauscht werden muss.

Was fehlt, wenn Sie nicht prüfen lassen

Bei einem Absturzunfall prüft die Berufsgenossenschaft als Erstes die Prüfnachweise. Fehlen sie, gibt es keine Entschuldigung: Der verantwortliche Betreiber oder Arbeitgeber haftet persönlich für den entstandenen Schaden. Berufsgenossenschaftliche Kontrollen werden häufiger und unangemeldeter. Die Frage ist nicht ob - sondern wann.

Wer braucht die PSA-Prüfung

  • Betriebe, die Mitarbeiter mit PSAgA arbeiten lassen
  • Hausverwaltungen mit Wartungswegen auf Dächern
  • Industrieunternehmen mit regelmäßiger Höhenarbeit
  • Vermieter, die Wartungsarbeiten in der Höhe beauftragen
  • Unternehmen, die PSAgA verleihen oder mehrfach einsetzen

Kosten und Timing

Der Aufwand hängt von der Menge der Ausrüstung und dem Anfahrtsweg ab. Sammelprüfungen für mehrere Abteilungen oder den ganzen Betrieb in einem Termin sind möglich - und effizienter als Einzelprüfungen über das Jahr verteilt. Nehmen Sie Kontakt auf, wir geben Ihnen eine Einschätzung für Ihren konkreten Bestand.

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Häufig gestellte Fragen zu

DGUV-Prüfung PSA gegen Absturz

Wie oft muss PSAgA geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch eine Sachkundige Person nach DGUV Regel 112-198/199. Zusätzlich ist eine Prüfung unmittelbar nach einem Sturz oder einer erkennbaren Beschädigung Pflicht - unabhängig vom regulären Intervall.

Was passiert, wenn die PSA-Prüfung fehlt?

Bei einem Arbeitsunfall prüft die Berufsgenossenschaft die Prüfnachweise. Fehlen sie, kann sie Bußgeld verhängen, die Versicherung kann die Leistung kürzen oder verweigern, und der verantwortliche Betreiber haftet persönlich für Personenschäden. In schweren Fällen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Welche PSA prüfen Sie?

Wir prüfen Auffanggurte, Verbindungsmittel, Bandfalldämpfer, Helme und Steigschutzläufer. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Ausrüstung zur PSAgA zählt, sprechen Sie uns einfach an - wir klären das vor der Prüfung.

Können wir defekte PSA bei Ihnen ersetzen lassen?

Auf Anfrage beraten wir, welche Ausrüstung ersetzt werden muss und welche Produkte den Anforderungen entsprechen. Wir können den Austausch koordinieren, damit Sie nach der Prüfung direkt normgerecht ausgerüstet sind.

Bieten Sie auch Schulungen für unsere Mitarbeiter an?

Ja, auf Anfrage führen wir PSAgA-Unterweisungen und Sicherheitsschulungen für Ihr Team durch. Inhalt und Termin stimmen wir individuell ab - entweder kombiniert mit der jährlichen Prüfung oder als separaten Termin.

Können wir die PSA-Prüfung für den ganzen Betrieb bündeln?

Ja, Sammelprüfungen für mehrere Abteilungen, Standorte oder Geräte sind möglich und in der Regel effizienter. Wir stimmen einen gemeinsamen Termin ab und prüfen alles in einem Durchgang - mit getrennten Protokollen je Abteilung oder Person, wenn gewünscht.

Mehr über TeClimb

PSAgA-Prüfung nach DGUV Regel 112-198/199 ist ein fester Bestandteil unserer Arbeit im Münchner Raum. Wir betreuen regelmäßig Industriebetriebe, Hausverwaltungen und Gewerbe, die ihre Prüfpflichten zuverlässig dokumentiert wissen wollen. Auf Wunsch übernehmen wir die Erinnerung an die jährlichen Fälligkeiten - Sie müssen die Fristen nicht selbst im Kopf behalten.

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