Steigtechnik & Steigschutzleitern
Steigschutzsysteme für Leitern an Türmen, Masten und Anlagen - Montage, Nachrüstung und Prüfung nach DIN EN 353.
DIN EN 353-1 und DIN EN 353-2
Nachrüstung an bestehenden Leitern
Alle gängigen Hersteller-Systeme
Jährliche Sachkundigen-Prüfung inklusive

Steigleitern sicher machen - Steigschutz nach DIN EN 353
Steigleitern an Türmen, Masten, Schornsteinen und Industrieanlagen sind ohne Steigschutzsystem ab bestimmten Höhen nicht mehr normkonform. Wer die Leiter betreibt oder benutzen lässt, trägt die Verantwortung - auch für Mitarbeiter von Fremdfirmen, die die Leiter verwenden.
Wir montieren Steigschutzsysteme an neuen und bestehenden Leitern nach DIN EN 353. Nachrüstung ist an vielen älteren Leitern möglich. Wir kennen schienengeführte und seilgeführte Systeme und prüfen Bestands-Anlagen jährlich nach DGUV Regel 112-198/199.
Was wir montieren und prüfen
- Steigschutzsystem mit Führungsschiene (DIN EN 353-1): starre Profilschiene an der Leiter, Läufer rastet bei Absturz automatisch ein - für intensiv genutzte Leitern und Innenanlagen
- Steigschutzsystem mit flexiblem Seil (DIN EN 353-2): flexibles Stahlseil als Führungselement, platzsparender und leichter nachrüstbar
- Montage und Nachrüstung: Prüfung der Leiter-Eignung und des Zustands, Montage des Steigschutzsystems nach Hersteller-Vorgaben
- Jährliche Sachkundigen-Prüfung: Sichtprüfung und Funktionskontrolle nach DGUV Regel 112-198/199, mit vollständigem Prüfprotokoll
Schiene oder Seil - was passt zu Ihrer Leiter
Schienengeführte Systeme (DIN EN 353-1) sind die erste Wahl für intensiv genutzte Leitern - stabiler, wartungsärmer, auch in Innenanlagen und geschlossenen Bereichen bewährt. Seilgeführte Systeme (DIN EN 353-2) benötigen weniger Platz und lassen sich einfacher nachträglich montieren. Beide Typen sind normkonform nach DIN EN 353. Wir beraten vor Ort, welches System zur Leiter und zur Nutzung passt.
Einsatzbereiche
- Steigleitern an Türmen, Masten und Antennenträgern
- Schornsteine und Silos
- Industrieanlagen, Werke und Hallen
- Dach-Zugangsleitern an Gebäuden
- Innenleitern in Maschinenräumen und Anlagengebäuden
Nachrüstung und Prüfung bestehender Leitern
Viele ältere Leitern sind noch ohne Steigschutz. Die Nachrüstung ist in den meisten Fällen möglich - wir prüfen die Leiter vor Ort auf Eignung und Zustand und montieren anschließend das passende System nach Hersteller-Vorgaben. Nach der Montage erhalten Sie das Abnahmeprotokoll. Die jährliche Folgeprüfung erinnern wir Sie auf Wunsch automatisch.
In 3 Schritten zum Angebot
Sagen Sie uns, was zu machen ist. Wir melden uns innerhalb eines Werktages und klären die Details. Anschließend bekommen Sie ein schriftliches Angebot - kostenlos und unverbindlich.
Anliegen schildern
Sie beschreiben uns Ihr Vorhaben - per Telefon, E-Mail oder Formular. Fotos vom Objekt helfen uns bei der ersten Einschätzung.
Details klären
Wir melden uns innerhalb eines Werktages. Bei kleineren Aufträgen klären wir alles am Telefon, bei größeren Projekten kommen wir zur Begehung vorbei.
Angebot erhalten
Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung, Preis und Zeitrahmen. Ohne versteckte Kosten.
Häufig gestellte Fragen zu
Steigtechnik & Steigschutzleitern
Die DGUV Regel 112-198/199 und die BetrSichV verlangen eine Gefährdungsbeurteilung für jede Höhenarbeit. Für Steigleitern gilt: ab 5 Meter Höhe ist ein Steigschutzsystem in der Regel erforderlich - aber auch bei geringeren Höhen kann die Gefährdungsbeurteilung ein System vorschreiben. Im Zweifel beraten wir Sie vor Ort.
Ja, in den meisten Fällen ist Nachrüstung möglich. Wir prüfen die Leiter vor Ort auf Tragfähigkeit, Zustand und Eignung für das gewählte Steigschutzsystem. Wenn die Leiter selbst nicht mehr normkonform ist, sprechen wir das offen an.
Das hängt von Nutzungsfrequenz, Platzbedarf und Umgebung ab. Schienengeführte Systeme (DIN EN 353-1) sind langlebiger und für intensiv genutzte Leitern besser. Seilgeführte Systeme (DIN EN 353-2) sind platzsparender und leichter nachrüstbar. Wir empfehlen nach Besichtigung - kein Standard-Tipp ohne Kontext.
Mindestens einmal jährlich durch eine Sachkundige Person nach DGUV Regel 112-198/199. Zusätzlich nach einer Sturzbelastung oder baulichen Veränderung an der Leiter. Wir erinnern Sie auf Wunsch automatisch an den nächsten Prüftermin.
Ja, nach der Montage und Abnahme durch uns ist das System sofort nutzbar. Sie erhalten das Abnahmeprotokoll direkt vor Ort. Auf Wunsch führen wir eine kurze Einweisung für Ihre Mitarbeiter durch.
Ja, auf Anfrage führen wir eine Einweisung in die korrekte Nutzung des Steigschutzsystems durch. Inhalt und Umfang stimmen wir individuell ab. Sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung direkt an.
Mehr über TeClimb
Steigtechnik und Steigschutz ist ein fester Bestandteil unseres Absturzsicherungs-Services. Wir montieren und prüfen Steigschutzsysteme an Türmen, Masten und Industrieanlagen im Münchner Raum. Wir kennen Systeme von Innotech, ABS und Söll und können Bestands-Anlagen verschiedener Hersteller prüfen und nachrüsten.
Sprechen wir über Ihr Projekt
Sagen Sie uns kurz, was zu machen ist. Wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einer ersten Einschätzung.






